„FAIR PLAY - REGELN - SICHERHEIT - BENEHMEN“
Die 10 FIS-Regeln:
1. RÜCKSICHT AUF DIE ANDEREN PISTENBENÜTZER:
Jeder Wintersportler soll sich stets so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. BEHERRSCHUNG DER GESCHWINDIGKEIT UND DER FAHRWEISE:
Jeder Pistenbenützer muß auf Sicht fahren. Seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und dem Gelände, Schnee und den Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. WAHL DER FAHRSPUR:
Der von hinten kommende Wintersportler muß seine Fahrspur so wählen, daß er alle vor sich befindlichen Personen keinesfalls gefährden kann.
4. ÜBERHOLEN:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem Überholten für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt.
5. EINFAHREN UND ANFAHREN:
Jeder Pistenbenützer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muß sich nach oben und unten vergewissern, daß er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. ANHALTEN:
Jeder Pistenbenützer muß es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Wer stürzt, muß solche Stellen so schnell wie möglich freimachen.
7. AUFSTIEG UND ABSTIEG:
Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muß den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
8. BEACHTEN DER ZEICHEN:
Jeder Wintersportler muß die Markierung und die Signalisation beachten.
9. HILFESTELLUNG:
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfestellung verpflichtet
10. AUSWEISPFLICHT:
Jeder Pistenbenützer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muß im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
* * *
ALLGEMEINES VERHALTEN auf unserer POSTALM:
Pistenpräparierung, Sicherungsarbeiten, Windeinflüsse, Verhalten im Notfall etc.
1. PISTENPRÄPARIERUNG:
Die Sperre einer Piste oder eines Pisten-teils ist UNBEDINGT einzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder!
Beim Einsatz von Pistengeräten, insbesondere mit Seilwinden kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Alle Pisten sind darum ab 17:00 Abends bis 9:00 Früh des folgenden Tages für die Präparierung und andere Wartungsarbeiten gesperrt und jegliches betreten durch unbefugte, Betriebsfremde Personen, insbesondere Wanderer, Tourengeher, Rodler, spielende Kinder, etc ist STRENGSTENS UNTERSAGT!!!
Pisten können zudem aber auch während des laufenden Schibetriebs aus Sicherheitsgründen kurzfristig für dringend notwendige Wartungsarbeiten oder zur Bergung verunfallter Personen für die Dauer der Arbeiten bzw Bergung gesperrt werden! BEACHTEN SIE UNBEDINGT DIE JEWEILIGEN HINWEISE
2. WINDEINFLUSS AUF SEILBAHN/LIFT BETRIEB
Starker Wind beeinflusst den sicheren Betrieb von Seilbahnen maßgeblich.
Der Einfluss ist abhängig von der Art der Anlage (Sesselbahn, Schlepplift,), der geografischen Lage (Höhe), der Windstärke und Windrichtung. Zur Messung auftretender Windstärken und -richtungen stehen den Bediensteten einer Seilbahn verschiedene technische Hilfsmittel zur Verfügung. Diese Hilfsmittel, die persönliche Erfahrung, laufend aktualisierte Wetterprognosen und die ständige optische Beobachtung der Fahrbetriebsmittel (Auspendelung) durch die Mitarbeiter geben Aufschluss darüber, ob ein sicherer Betrieb möglich ist. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebsleiter wird entschieden, ob die Seilbahn einen sicheren Betrieb aufnehmen oder weiterführen kann. Auch kleinräumig auftretende Windeinflüsse wie an der Bergstation, die oftmals im Tal nicht wahrgenommen werden, können zur Folge haben, daß die gesamte Seilbahn stillgesetzt bzw nicht in Betrieb genommen werden kann. BEWAHREN SIE RUHE UND BEACHTEN SIE UNBEDINGT DIE HINWEISE AN DEN STATIONEN BZW DIE ANORDNUNGEN DES SEILBAHN/LIFT PERSONALS
3. VERHALTEN IM NOTFALL:
Bewahren Sie Ruhe, wenn ein Unfall eintritt! Melden sie einen Unfall unverzüglich bei der nächstgelegenen Seilbahn/Liftstation, Ist Ihnen das nicht möglich, Versuchen Sie durch das Mobiltelefon oder durch Signale wie Rufen, Pfeifen, Winken mit großen Kleidungsstücken, etc. Hilfe herbeizuholen.
Melden Sie dabei WER Sie sind, WAS passiert ist und WO Sie, bzw die verunfallte Person sich befinden. Schwer Verletzte sollten möglichst an einer gut sichtbaren Stelle am Unfallort bleiben, jedoch außerhalb evtl. Gefahrenbereiche. Lassen Sie Verletzte nie alleine!
Zentrale Winterpark: +43 6137 7330
Alpiner Notruf: 140
Internationaler Notruf: 112
4. VERHALTEN MIT TIEREN INSBESONDERE HUNDEN
Der Schnee ist da und damit endlich auch die Möglichkeit zum Winterwandern, was in der weißen Pracht nochmal so viel Spaß macht. Ist der Hund mit von der Partie kommt auch der auf seine Kosten, denn viele Hunde lieben es, im Schnee zu toben und zu spielen. Da der Hund jedoch nicht weiß, wohin es geht und auch nicht vorplanen kann, müssen die Besitzer das für ihn übernehmen. Das heißt in erster Linie: Einschätzen, was der Hund schafft und alles Notwendige einpacken. Für den Hund bedeutet das, LEINE + BEISSKORB!!!
Hunde grundsätzlich nicht auf Pisten mitnehmen und auch abseits von Schipisten UNBEDINGT an der Leine führen!
Außerdem dringend von Nöten, ein Sackerl zum Aufsammeln des "Hündischen Outputs", damit die Wanderwege auch für die Ihnen nachfolgenden Winter Wanderer sauber bleiben!
5. HALTET DIE BERGE SAUBER
Abfälle nicht achtlos wegwerfen
Aufforderung an Wanderer und Schifahrer, die heimische Natur und Bergwelt sauber zu halten, indem Abfälle nicht achtlos weggeworfen werden.
Abfälle mit ins Tal nehmen
Anfallende Abfälle sollen von den Schifahrern und Wanderern gesammelt und wieder mit hinunter ins Tal genommen werden.
Abfälle richtig entsorgen
Die richtige Entsorgung der Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern, um den Abfall einer sinnvollen Verwertung (Recycling) zuzuführen.
***
VIELEN DANK
Ihr POSTALM Winterpark TEAM - In jeder Situation um Sie bemüht